Toyota.one Überleitung
Insolvenzschutz
Für den Fall der Fälle – Insolvenz von Toyota – sind Ihre Ansprüche gesichert:
Der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) steht grundsätzlich im Insolvenzfall für Versorgungsleistungen ein, sobald die Voraussetzungen der gesetzlichen Unverfallbarkeit für eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung (Alter 25 und 5 Jahre Zusagedauer) erfüllt sind – und zwar bis zu einem Kapital von 1.045.800 EUR bzw. einer monatlichen Rente von 8.715 EUR (Stand 2016).
Im Vergleich zum Insolvenzschutz der Versorgungsleistungen aus Toyota.one (siehe Wissenswertes zu Toyota.one > Insolvenzschutz) ist die Garantierente lediglich über den PSV abgesichert.